- Überlegen Sie sich, ob sie dem Thema/dem Ausmaß gewachsen sind. Die Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und/oder Beratungslehrer_innen bieten Unterstützung.
- Informieren Sie die Schulleitung – als zentrale Person in der Schule muss die Schulleitung über problematische Entwicklungen in der Schule Bescheid wissen, um in den Klassen gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
- Tauschen Sie sich mit Kolleg_innen aus, um von deren Erfahrungen und erfolgreichen Interventionen zu profitieren. So können problematische Entwicklungen frühzeitig identifiziert und es kann rechtzeitig interveniert werden.
- Entwickeln Sie gemeinsam mit Kolleg_innen Präventionsmaßnahmen.
- Beachten Sie die Meldepflichten bei einer Kindeswohlgefährdung
(§48 Schulunterrichtsgesetz, § 37 Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013).
Wann liegt Diskriminierung vor?
Werden Kinder aufgrund von Vorurteilen ausgegrenzt, benachteiligt und/oder herabgewürdigt, so handelt es sich um Diskriminierung.
Diskriminierung kann sich gegen sexuelle Orientierung und Identität, Geschlecht, Herkunft, Ethnie, Sprache, Religion bzw. Weltanschauung, sozialen Status, Behinderung, etc. richten.
Bei anhaltender Diskriminierung kontaktieren Sie über die Schulleitung die Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Durch Tolerieren oder Ignorieren von Diskriminierung wird der_die Täter_in in ihrem Handeln bestätigt und die Gefahr der Eskalation steigt.
Aus: Mobbing an Schulen – Ein Leitfaden für die Schulgemeinschaft in Umgang mit Mobbing, BMBWF, Wien 2018
Wann liegt Mobbing vor?
Nicht jede Form von Gewalt und aggressivem Verhalten ist Mobbing. Die Grenze zwischen
einer Konfliktsituation und Mobbing ist dann überschritten, wenn folgende Kriterien vorliegen:
- Schädigungsabsicht – Mobbing ist ein spezielles aggressives/gewalttätiges Verhalten von einem_einer oder mehreren Schüler_innen gegenüber einem_einer anderen Schüler_in oder Schüler_innengruppe mit Schädigungsabsicht.
- Wiederholungsaspekt – Die schädigenden Handlungen treten wiederholt, systematisch und über einen längeren Zeitraum auf.
- Machtungleichgewicht – Es besteht ein Ungleichgewicht im Kräfteverhältnis (physisch und/oder psychisch) zwischen Täter_in und Opfer, das zu Ungunsten des Opfers ausfällt.
- Hilflosigkeit – Die betroffenen Schüler_innen fühlen sich der Situation hilflos ausgesetzt.
Bei Mobbing informieren Sie umgehend über die Schulleitung die Schulpsychologie!
Durch Tolerieren oder Ignorieren von Gewalt und Mobbing wird der_die Täter_in in ihrem Handeln bestätigt und die Gefahr der Eskalation steigt.
Aus: Mobbing an Schulen – Ein Leitfaden für die Schulgemeinschaft in Umgang mit Mobbing, BMBWF, Wien 2018
Bei Kindeswohlgefährdung informieren Sie umgehend über die Schulleitung die zuständige Regionalstelle der Kinder- und Jugendhilfe/MA11!
Wann ist zu melden? Wenn
- das Kind nicht angemessen versorgt wird
(Mangel bei Ernährung, medizinischer Versorgung, Hygiene, …) - die Anlagen, Neigungen, Fähigkeiten des Kindes und/oder dessen soziale Integration von den Eltern trotz entsprechender Beratung nicht gefördert werden.
(Das Kind darf nicht an Schwimmunterricht, Ausflügen, Projektwochen und/oder Schulveranstaltungen teilnehmen; das Kind wird angehalten, gegenüber anderen Personen ein abwertendes Verhalten zu zeigen.) - die Meinung und Wünsche des Kindes nicht berücksichtigt werden
(Dem Kind wird Kontakt zu Freund_innen verweigert, es wird gezwungen, bestimmte Kleidungsstücke zu tragen, es besteht ein – nicht klar gerechtfertigtes – Kontaktverbot zum getrennt lebenden Elternteil.)
Aus: Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdung – Eine Information der MAGELF für Schulen, 22.06.2020, https://bi.bildung-wien.gv.at/index.php